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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 100 read different Anforderungen an das Grundstück / Parzellierung Hier werden Mindestgrößen des Grundstücks sowie Mindestbreiten der Stra- ßenfront festgelegt. Art und Anordnung der baulichen Anlagen Die Verordnungen geben vor, ob freistehende, offene oder geschlossene Bebauung zulässig ist. Des Weiteren werden Grenzabstände, Baugrenzen oder auch Baulinien festgelegt. Bauvolumen (GFZ / GRZ) Die anzuwenden Parameter für eine mögliche Bebauung sind die folgenden: Der Koeffizient der sogenannten “Ocupación” gibt den Anteil des Grundstücks in % wieder, der von baulichen Anlagen bedeckt sein darf und entspricht der im deutschen Baurecht üblichen Grundflächenzahl GRZ. Die sogenannte “Edificabilidad” – also Bebaubarkeit – gibt die maximale Bruttogrundfläche, d.h. die Summe aller Geschossflächen in Bezug auf die Grundstücksfläche in m2/m2 Grundstück an, und entspricht der im deutschen Baurecht üblichen Geschossflächenzahl GFZ. In älteren Bauordnungen ist u.U. tatsächlich noch vom Bauvolumen in m3 die Rede. Faktisch wenden die Bauämter in diesen Fällen zur Vereinfachung des Nachweises oft eine mittlere Geschosshöhe von 3 m an. In manchen Fällen gibt es maximale Bauvolumen pro Grundstück und/oder Baukörper obwohl die “Edificabilidad” (GFZ) rechnerisch eine größere Aus- nutzung zulassen würde. Geschossigkeit und Höhen Die Bebauungspläne legen eine maximale Anzahl der Geschosse und die maxi- malen Gebäudehöhen fest. Es wird in der Regel nicht zwischen Vollgeschos- sen und anderen unterschieden, sehr wohl aber zwischen oberirdischen und unterirdischen Geschossen. In diesem Zusammenhang spielt die Definition des Erdgeschosses und seine Höhenlage eine entscheidende Rolle für die Fest- stellung der Anzahl der Geschosse, besonders bei Grundstücken mit Gefälle. Die maximale bzw. minimale Höhe der Geschosse an sich ist in den Bauord- nungen generell und übergreifend festgelegt, in Abhängigkeit von der vorge- sehenen bzw. erlaubten Nutzung.

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