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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.5 Empfehlungen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 102 read different Im ersten Fall gibt es keinerlei Einschränkungen. Im zweiten gibt es unter Umständen Einschränkungen im Falle von künftigen Bauvorhaben. Im dritten Fall muss spätestens vor einem Bauantrag für ein künftiges Bauvor- haben eine Legalisierung durchgeführt werden. Dieses kann ggf. im Rahmen des eigentlichen Bauantrages geschehen. Im vierten und letzten Fall ist zu klären, ob die Gefahr einer Anordnung zum Abriss der betroffenen Bauteile besteht. Ist die Ordnungswidrigkeit anschei- nend verjährt, sollte bei der zuständigen Gemeinde ein sogenanntes “Zertifikat der Nichtexistenz eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen die Bauordnung” eingeholt werden. Sofern sich das Objekt dann nicht in besonders geschützten Bereichen wie Naturschutzgebieten oder Küstenschutzgebieten befindet, wäre damit der Gefahr eines drohendes künftigen Abrissverfahrens der betroffenen Gebäudeteile vorgebeugt. Grundsätzlich sollte in den Fällen 2 bis 4 die Aktenlage im Bauarchiv der jewei- ligen Gemeinde zu Rate gezogen werden. 7.5 Empfehlungen Gerade bei Urlaubsimmobilien läuft man Gefahr, aufgrund der „guten Stim- mung“ die sonst selbstverständliche Vorsicht außer Acht zu lassen. Weil diverse Institutionen involviert sind, ist aber oftmals schon die Klärung einer eindeutigen Sachlage nicht leicht. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde nicht nur im Genehmigungsverfahren, sondern auch bei der Aus- arbeitung der jeweiligen Bauordnung, und die damit verbundene Komplexität im Planungsrecht und von baurechtlichen Aspekten eine sorgfältige Unter- suchung der baurechtlichen Situation einer Immobilie vor dessen Erwerb unerlässlich ist.

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