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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 128 read different Unbenommen des im vorherigen Absatz ausgeführten wird in den folgenden Fällen davon ausgegangen – es sei denn, es lägen gegenteilige Beweise vor –, dass mit der Absicht der Umgehung der Zahlung der Steuer für die Übertra- gung von Immobilien gehandelt wird: ► ► Wenn die Kontrolle über eine Körperschaft erlangt wird, deren Anlagevermögen zumindest zu 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, die keiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten zuzuschreiben sind, oder wenn bei Erlangung der besagten Kontrolle sich der Beteiligungsanteil an derselben erhöht. ► ► Wenn die Kontrolle über eine Körperschaft erlangt wird, in deren Anlagevermögen Wertpapiere enthalten sind, die erlauben, die Kontrolle über eine andere Körperschaft auszuüben, deren Anlagevermögen zu mindestens 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, die keiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zuzuschreiben sind, oder wenn bei Erlangung der besagten Kontrolle sich der Beteiligungsanteil an derselben erhöht. ► ► Wenn die übertragenen Wertpapiere aufgrund der Einbringungen von Immobilien erhalten wurden, die aus Anlass der Gründung von Gesellschaften oder der Erweiterung ihres Gesellschaftskapitals durchgeführt wurden, sofern die besagten Wertpapiere nicht unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten zuzuschreiben sind sowie wenn zwischen dem Datum der Einbringung und dem der Übertragung nicht eine Frist von drei Jahren verstrichen wäre. ► ► In jenen Fällen, da die Übertragung der Wertpapiere den zitierten Steuern gemäß den Bestimmungen im oben aufgeführten Absatz 2 ohne Befreiung unterworfen wäre, gelten die folgenden Regeln:

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