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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 129 Finanzielle & steuerliche Prüfung ► ► Um das Anlagevermögen zu ermitteln, werden die Netto-Buchwerte aller verbuchten Güter durch deren jeweilige Realwerte ersetzt, die zu jenem Datum festgelegt werden, an dem die Übertragung oder der Erwerb stattfindet. In diesem Sinn ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, eine Inventur des Anlagevermögens zum besagten Datum anzulegen und diese der Steuerbehörde auf deren Anforderung hin zur Verfügung zu stellen. ► ► Wenn es um Handelsgesellschaften geht, so wird davon ausgegangen, dass die besagte Kontrolle erzielt wurde, wenn direkter- oder indirekterweise eine Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 50 % erlangt wurde. Zu diesem Zweck werden als Beteiligung des Erwerbers auch die Wertpapiere anderer Körperschaften mitgerechnet, die derselben Gesellschaftsgruppe angehören. FAZIT: Die Übetragung von Immobilieneigentum in der Form, dass Gesellschaftsanteile verkauft werden, um damit Grunderwerbsteuer zu sparen, ist nicht mehr möglich! Sogar die Einbringung einer Immo- bilie in eine Gesellschaft mit dem gleichen Anteilseigner ist nunmehr mit Grunderwerbsteuer belastet. Wenn ein Gesellschafter z.B. auch nur 1 % der Anteile übertragen will (z.B. an Kinder) fällt Grunderwerbsteuer an. Die Übertragung von Shares gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten kann aber bei einer soliden Gestaltung – auch länderübergreifend – grunder- werbsteuerfrei erfolgen.

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