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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 10.3.9 Gesetzestexte

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 142 read different 10.3.9 Gesetzestexte Umsatzsteuergesetz Ley 37/1992 modifiziert durch Ley 38/2011 vom 10. Okto- ber (betr. Artikel 84.1.2 e) und die „Resolución 11“ der Ministerialabteilung Steuern vom Mai 2011, in Kraft getreten am 1. Januar 2012, sowie Ley 7/2012 (betr. Artikel 84.1.2 e und f), in Kraft getreten am 31. Oktober 2012. Verwal- tungsanweisungen vom 1. Dezember 2012. 10.4 Die Grundsteuer – IBI 10.4.1 Gesetzliche Grundlagen In Spanien belegene Grundstücke unterliegen der Grundsteuer IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles). Die Grundsteuer steht ausschließlich der jeweiligen Gemeinde zu und wird von dieser auch mit einem eigenen Bescheid, der von der Gemeinde erstellt und zugestellt wird, erhoben. Die Bemessungsgrundlagen sind einerseits der Katasterwert des jeweili- gen Grundstückes und Gebäudes und andererseits der gemeindlich festge- setzte Steuersatz. Der Katasterwert ist mit dem deutschen „Einheitswert“ vergleichbar. Die Ermittlung des Katasterwertes liegt in der Zuständigkeit der Generaldi- rektion des Katasters (Dirección General del Catastro). Er bestimmt sich auch bei einem Neu- oder Umbau nach den vom Architekten eingereichten Bau- kosten. Der Wert ändert sich durch evtl. Neubewertungen oder durch eine automatische Anpassung an die Inflation über das entsprechende Gesetz (Ley de Presupuesto General del Estado). Aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage der Gemeinden haben sich die Katasterwerte in manchen Gemeinden signifikant erhöht. Zusätzlich zu der beschriebenen Festlegung des Katasterwertes verfügt die Gemeinde über die Stellschraube „Steuersatz“, um die Ermittlung und Höhe der Grundsteuer zu verändern. Die betreffende Gemeinde kann im Rahmen der für ganz Spanien geltenden Bandbreiten nach eigenem Ermessen einen Steuersatz von 0,4 % bis 1,1 % für erschlossene Grundstücke (urbana) und zwischen 0,3 % und 0,9 % für nicht erschlossene Grundstücke (rústica) festlegen.

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