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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 153 Spanische Erbschaftsteuer Bei der Schenkungsteuer macht die Neuregelung einen Unterschied zwischen Immobilien und anderen Gütern/Rechten. Zum Beispiel ergibt sich bei einer Schenkung einer in Spanien gelegenen Immobilie durch einen Nichtresidenten an einen anderen Nichtresidenten (beide EU/EWR) eine Steuerpflicht, bei Schenkung von anderen in Spanien befindlichen Gütern und Rechten jedoch nicht. Auch spielt es bei der Schenkung von Immobilien eine Rolle, in welcher Region diese liegt – außer bei Nichtresidenten aus Drittländern, für die in jedem Fall der staatliche Steuersatz gilt. Wir haben in den folgenden vier Tabellen dem Grunde nach die möglichen Erb- und Schenkungsvorgänge dargestellt. Daraus ist erkennbar, in welchen Anlassfällen welche Steuersätze an welche Steuerbehörde zu bezahlen sind. Nach diesen Festlegungen kann dann der eigentliche Steuersatz mit der Steu- erbelastung unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der entsprechenden autonomen Region errechnet werden.

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