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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 11.5.1 Ausblick

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 162 read different Europäischen Union keine allgemeinen Kriterien für die ­ Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten vor. Dementsprechend sind bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes keine durchgängigen Maßnahmen der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden. Daraus folgt nach Ansicht des EuGH, dass die Mitgliedstaaten beim gegen- wärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie in diesem Bereich verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedsstaaten anzupassen, namentlich die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen und so in einem Fall wie dem des betref- fenden Verfahrens die Anrechnung der Erbschaftsteuer zu ermöglichen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzstaat des Erben bereits entrichtet wurde. In der Konsequenz dürfen daher Bankguthaben im EU-Ausland doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden. Bis einschließlich 2014 führte dies in der Spitzenbelastung – bei spanischen Bankguthaben – bei der Steuerklasse I (z.B. Kinder oder Ehegatte) zu einer Belastung von 58,56 %. In der Steuerklasse III bzw. IV konnte die Belastung in der Spitze 90,8 % betragen. Seit der spanischen Steuerreform hat sich die Situation für Nichtresidenten in autonomen Regionen mit erheblich niedrigeren Erbschaftsteuersätzen als den staatlichen – wie die Balearen – für direkte Angehörige wesentlich verbessert. 11.5.1 Ausblick Es ist davon auszugehen, dass diese Reform nur ein erster Schritt einer grundle- genden Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, dass jedoch der zweite Schritt – eine Nivellierung der Steuersätze in ganz Spanien – aller Wahrschein- lichkeit nicht mehr im Wahljahr 2015 erfolgen wird, da dies eine Anhebung der entsprechenden Steuersätze in „billigen“ Regionen (wie den Balearen) beinhalten wird und diese unpopuläre Maßnahme vor den spanischen Parla- mentswahlen (Herbst 2015) nicht zu erwarten ist.

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