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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 167 Spanische Vermögensteuer Madrid auch die Diskriminierung der Nichtresidenten im Vermögensteuerge- setz. Seit 1. Januar 2015 gilt somit die folgende Regelung: Die nicht in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU- Land ansässig sind, haben nunmehr ein Recht auf die Anwendung der Gesetz- gebung jener autonomen Region, in der sich der Großteil der Güter und Rechte befinden, deren Eigentümer sie sind, und für welche die Steuer eingefordert wird, da sie auf spanischem Boden liegen. Ab Inkrafttreten der erwähnten Reform kann ein nichtresidenter Steuerpflich- tiger die Gesetzgebung jener autonomen Region anwenden, in welcher sich der größere Wert der Güter und Rechte befindet, deren Eigentümer er ist. Sofern die autonome Region, in welcher sich die Immobilie befindet, die Steuer anders als der Staat geregelt hat, kann der nichtresidente Steuerpflichtige die Gesetzgebung dieser Region anwenden. Im Allgemeinen regeln autonome Regionen diese Steuer in einer für ihre Steuerpflichtigen günstigeren Weise. Beispiel für die Unterschiede im Steuerjahr 2014: Für ein Vermögen von 800.000 Euro bezahlt man in der Region Madrid 0 Euro (dort wird eine Gut- schrift von 100 % angesetzt), auf den Balearen 200 Euro und in Katalonien rund 750 Euro. (Ab 2015 beträgt die Steuerlast auf den Balearen 0 Euro, da der Freibetrag auf 800.000 Euro angehoben wurde). Was die Aussicht auf Rückerstattung bereits bezahlter Vermögensteuer betrifft (auf den Balearen war die Steuer im Jahr 2011 ausgesetzt, nichtresidente Besit- zer von Balearen-Immobilien mussten sie jedoch abführen), so stellt sich die Situation weniger eindeutig dar als im Fall der Erbschaft- und Schenkungsteuer, da zu diesem Sachverhalt kein EU-Urteil vorliegt. Zwar hat der Gesetzgeber aufgrund der ähnlich gelagerten Problematik eine Korrektur vorgenommen, doch ist mit einem höheren Widerstand der Behörde gegen einen Rückerstat- tungsantrag und somit höherem Bearbeitungsaufwand zu rechnen.

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