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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12.6 Die Deckelung der Vermögensteuer

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 168 read different 12.6 Die Deckelung der Vermögensteuer Für die Vermögensteuer sieht das Gesetz eine Deckelung vor, um zu verhin- dern, dass Personen mit umfangreichem Vermögensbesitz, jedoch im Verhält- nis dazu geringem Einkommen eine Konfiszierung ihres Eigentums erleiden. Diese Deckelung wird anhand einer komplizierten Formel errechnet, aus der sich ein Höchstbetrag für die Summe aus Einkommen- und Vermögensteuer ergibt. Allerdings ist diese Deckelung nicht unbeschränkt, sondern auch ihrer- seits gedeckelt: Der Vermögensteuerbetrag darf auf diese Weise um höchstens 80 Prozent reduziert werden. Wir haben die Berechnung am fiktiven Beispiel eines Steuerpflichtigen dar- gestellt, dessen hohes Vermögen – 6 Mio. Euro – einem niedrigen Steuerein- kommen gegenübersteht. Ohne die Deckelung würde die Vermögensteuerlast 70.155,30 Euro betragen, mit der Deckelung reduziert sich die Steuerlast auf 14.031,06 Euro. An diesem Beispiel ist auch die „Deckelung der Deckelung“ erkennbar, d.h. die Einschränkung der Reduzierung der Vermögensteuerlast, die höchstens 80 % der Steuersumme vor Anwendung der Deckelung betragen darf. Denn der Überschussbetrag nach der ersten Berechnung der Deckelung beträgt 60.478,26 Euro, tatsächlich abgezogen werden jedoch „nur“ 56.124,24 Euro und somit das erlaubte Maximum: 80 % der ursprünglichen Steuerlast.

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