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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 12.9.2 Besteuerung von 100 Prozent der Anteile?

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 174 read different 12.9.2 Besteuerung von 100 Prozent der Anteile? Eine wörtliche Auslegung des Gesetzes hätte zur Konsequenz, dass der ver- mögensteuerpflichtige deutsche Anteilseigner einer deutschen GmbH als Bemessungsgrundlage 100 Prozent seiner Anteile ansetzen muss, obwohl diese Anteile beispielsweise nur zu 50 Prozent spanische Immobilien repräsentieren. Sofern der Rest des Anlagevermögens aus deutschem Vermögen besteht, würde sich die absurde Situation ergeben, dass der deutsche Steuerbürger auch für das deutsche Anlagevermögen mit spanischer Vermögensteuer belas- tet würde, was sowohl dem DBA als auch dem EU-Recht widersprechen würde. Eine Umsetzungsvorgabe des spanischen Finanzministeriums hat diese Frage nach großem Drängen der Lobbyisten mittels einer Verfügung klar gestellt: Die Auskunft V0158-14 vom 24.01.2014 legt fest: „... In der Vermögensteu- ererklärung muss die Bewertung der Immobilien ... nach Maßgabe des effek- tiven Prozentsatzes einbezogen werden, mit dem die Anteile an der Holding spanische Immobilien repräsentieren“. Sollte der Wert jener GmbH-Anteile, der dem indirekten Besitz spanischer Immobilien zuzurechnen ist, unter die Freibetragsgrenze von 700.000 Euro (bzw. 800.000 Euro) rutschen und kein anderer in Spanien vermögensteuerpflichtiger Besitz vorhanden sein, würde somit keine Vermögensteuer anfallen. 12.10 Kriterien für eine Freistellung 12.10.1 Allgemein Unter deutschen Steuerpflichtigen kursiert die irrige Meinung, Anteile an einer spanischen Gesellschaft seien schon dann von der Vermögensteuer befreit, wenn diese Gesellschaft einen Angestellten beschäftigt. In Wahrheit ist dies nur eines von mehreren Kriterien. Generell gelten (auch für Nichtresidenten!) die folgenden kumulativen Bedingungen, d.h. jede einzelne muss erfüllt sein, damit die besagten Anteile nicht in die Bemessungsgrundlage für die Vermö- gensteuer eingerechnet werden:

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