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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 14.1.6 Fazit

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 200 read different 14.1.6 Fazit Die Steuern, die bei der Nutzung der Immobilie anfallen, sind für den Bereich der Einkommensteuer unserer Meinung nach sehr moderat. Die Grundsteuern sind ähnlich wie in Deutschland an die Gemeinde zu zahlen. Die Höhe dieser jährlichen gemeindlichen Steuer ist beim Veräußerer abzufragen, da sie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Aus Erfahrung sind die Grundsteu- ern der Höhe nach mit denen in Deutschland zu vergleichen. Für den Bereich der Vermögensteuer ist eine Belastung – wenn es bei der Finanzierungsvariante bleibt – aufgrund des persönlichen Freibetrages von 700 T€ auszuschließen. Der Bereich der Erbschaftsteuer ist ebenfalls durch die „Finanzierungsstruktur“ sehr stark reduziert. Hier besteht nur die Unsicherheit, dass sich der Verkehrs- wert der Immobilie signifikant erhöht – was ja sicher wünschenswert sein könnte – und dadurch auf die Differenz zwischen Verkehrswert und Höhe der Beleihung ein kleiner Erbschaftsteuereffekt eintritt. 14.2 Touristische Vermietung – eine spanische Besonderheit 14.2.1 Gesetzliche Regularien Aufgrund des neuen Tourismusgesetzes der Balearen 8/2012 vom 19. Juli 2012, in Kraft getreten am 9. August 2012, ist die touristische Vermietung von Unterkünften, die nicht offiziell registriert sind, im Rahmen der Ferienvermie- tung oder touristischen Nutzung untersagt. Damit eine Unterkunft offiziell registriert werden kann, ist der Vermieter (Eigentümer) der jeweiligen Immobilie verpflichtet, eine entsprechende Lizenz bei der Tourismusbehörde (Dirección General de Turismo) zu beantragen.

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