Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 204 read different erfahren, als auch die Anteile an der S.L. Um verglichen mit einem direk- ten Halten der Immobilie oder dem Halten über eine Personengesellschaft keine zu großen Steuernachteile zu begründen, muss die natürliche Person nur 60 % des erzielten Gewinns aus dem Verkauf der Anteile versteuern. Bei einem Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag bedeutet dies fast 26 % als Steuerbelastung. In der folgenden Abbildung haben wir die Berechnung für die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren vorgenommen. Der deutsche Steuerpflichtige hat die doch erheblichen Voraussetzungen des deutschen § 34 c EStG für die Anwendung dieses Verfahrens zu erfüllen. In unserem Beispiel hat der deutsche Steuerbürger danach 500.000,- x 26% = 130.000,- € zu zahlen, wobei die 100.000,- €, die bereits in Spanien gezahlt wurden, auf die Steuerschuld angerechnet werden, sodass es in Deutschland zu einer Zahllast von 30.000,- € kommt. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt bei diesem Verkaufsbeispiel: 130 T€ > prozentuale Belastung von 26,00 %

Seitenübersicht