Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca
Seite 204 read different erfahren, als auch die Anteile an der S.L. Um verglichen mit einem direk- ten Halten der Immobilie oder dem Halten über eine Personengesellschaft keine zu großen Steuernachteile zu begründen, muss die natürliche Person nur 60 % des erzielten Gewinns aus dem Verkauf der Anteile versteuern. Bei einem Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag bedeutet dies fast 26 % als Steuerbelastung. In der folgenden Abbildung haben wir die Berechnung für die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren vorgenommen. Der deutsche Steuerpflichtige hat die doch erheblichen Voraussetzungen des deutschen § 34 c EStG für die Anwendung dieses Verfahrens zu erfüllen. In unserem Beispiel hat der deutsche Steuerbürger danach 500.000,- x 26% = 130.000,- € zu zahlen, wobei die 100.000,- €, die bereits in Spanien gezahlt wurden, auf die Steuerschuld angerechnet werden, sodass es in Deutschland zu einer Zahllast von 30.000,- € kommt. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt bei diesem Verkaufsbeispiel: 130 T€ > prozentuale Belastung von 26,00 %