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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 2. Allgemein gültige Immobilieneigenschaften

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 27 Allgemein gültige Immobilieneigenschaften 2. Allgemein gültige Immobilieneigenschaften 2.1 Standortgebundenheit Der Standort ist das wichtigste Merkmal einer Immobilie. Es wird durch die Entscheidung des Investors festgelegt und ist endgültig. Die Lage bestimmt nicht nur die Nutzungsmöglichkeit, sondern auch den ökonomischen und sub- jektiven Wert. Deshalb ist die Lage einer Immobilie in starker Abhängigkeit von benachbarten Nutzungen (z.B. Einkaufsmöglichkeiten, internationale Schulen, Kulturangebot, Restaurants, Bars, Yachthäfen und/oder Strände, etc.) in die Analyse des Mikrostandortes einzubeziehen. 2.2 Heterogenität Aufgrund des Standortes sowie der individuellen Architektur und Nutzung ist jede Immobilie einzigartig. So ist selbst jede Wohnung in einem Gebäude auf- grund ihrer Lage im selben einmalig. Die Heterogenität der einzelnen Objekte führt zu einer eingeschränkten Markttransparenz, was u.a. die Bewertung des realen Preises erschwert. 2.3 Entwicklungsdauer Häufig werden Ferienimmobilien von Bauträgern gekauft. Diese Immobilien befinden sich oft noch in der Bauphase. Bis zur Baufertigstellung eines Hauses – welches auf Mallorca meist in einer „urbanización“ (Wohnsiedlung) liegt – können in Abhängigkeit von der Größe des Projektes mehrere Jahre vergehen. So hatte man z.B. in Port d‘Andratx teilweise bis zu sechs Jahre mit Baulärm zu tun. Diese Tatsachen bedingen, dass die Reaktionsfähigkeit und Möglichkeit zur Anpassung eines Bauprojektes gering sind und auf Nachfrageschwankungen nur sehr träge reagiert werden kann. Dieser Time-Lag bedingt ein höheres ökonomisches Risiko, da der Erbauer ein Produkt erstellt, ohne zu wissen, auf welche Nachfrage die Immobilie zum Zeitpunkt der Fertigstellung treffen wird.

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