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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 3.4 Arten der „Sorgfältigen Prüfung“

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 34 read different 3.4 Arten der „Sorgfältigen Prüfung“ Eine „Sorgfältige Prüfung“ kann in verschiedene Phasen des Kaufes durch- geführt werden. Aufgrund der sehr verbreiteten und üblichen Vorgangswei- sen in Spanien haben sich die folgenden Vorgangsweisen für einen Käufer herausgebildet: 3.4.1 Einstiegsprüfung Bei dieser Analyse werden Informationen vom Makler und öffentlich verfüg- bare Daten als Basis-Informationen genutzt. Ziel dieser auch als „outside-in“ bezeichneten „Sorgfältigen Prüfung“ ist die Identifizierung erster kritischer Tatsachen. In dieser Phase wird der Käufer auch mehrere Immobilien darauf überprüfen, ob sie seiner Zielvorstellung entsprechen. Wenn dann die Zielim- mobilie identifiziert ist, wird in Spanien i.d.R. ein Optionsvertrag erstellt und unterschrieben, der dann in die weiterführende Phase überleitet. 3.4.2 Erwerbsvorbereitende „Sorgfältige Prüfung“ – Optionsvertrag Im Optionsvertrag sichert der Verkäufer dem Käufer zu, dass die Immobilie bestimmte Eigenschaften aufweist und Voraussetzungen erfüllt (z.B. Baurecht, Größe, technische Einwandfreiheit etc.). Diese zugesicherten Eigenschaften und Voraussetzungen – das sind die gesamten Themen, die dann Bestand- teil der „Sorgfältigen Prüfung“ sind – werden überprüft. Für diese Prüfung vereinbaren die Parteien eine bestimmte Zeitspanne, innerhalb welcher der Verkäufer die Immobilie an niemand anderen verkaufen darf. Der Käufer zahlt dafür eine sog. Optionsprämie in Höhe von üblicherweise 10 % des verhan- delten Kaufpreises. Diese Optionsprämie wird i.d.R. auf ein Treuhandkonto eines Rechtsanwaltes/Steuerberaters/Notars eingezahlt und auf den Kauf- preis angerechnet, wenn die zugesicherten Eigenschaften auch alle vorliegen. Ansonsten erhält der Käufer das Geld zurück. Vertragsstrafen werden häufig mit vereinbart.

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