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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 49 Gesicherte Eigentumsübetragung in Spanien Es ist möglich, die gesamte Bearbeitung in elektronischer Form vom Notariat aus vorzunehmen. Der Notar kann die Steuern im Namen des Steuerpflichtigen abführen, beim Grundbuchamt auf elektronischem Weg die entsprechenden Zahlungsbelege vorweisen und vom Grundbuchamt die Bestätigung über die definitive Einschreibung erhalten, um diese am Ende der beglaubigten Kopie der Urkunde in Papierform anzufügen. Jedoch ist diese Vorgangsweise nicht üblich, vor allem in den Städten, in denen Gestorías (Büros für Behörden- abwicklungen) bestehen, die sich normalerweise um diese Verfahren küm- mern. Auf Mallorca wird das auch fast ausschließlich durch dafür legitimierte Gestorías ausgeführt. Die vom Notar elektronisch vorgenommene Einreichung bewirkt fast augen- blicklich eine digitale Empfangsbestätigung. Findet die Einreichung zu Bürozei- ten statt – d.h. vor 17:00 Uhr –, so wird der Einreichungseintrag im „Journal- buch“ noch am selben Tag vorgenommen. Die Worte „am selben Tag“ werden in der Grundbuchpraxis als „binnen der Frist von einem Werktag“ interpretiert. Wird die elektronische Einreichung nach 17:00 Uhr vorgenommen, so wird diese zu Beginn des ersten folgenden Werktags im „Journalbuch“ eingetra- gen, wobei die Eingangsreihenfolge der Dokumente streng respektiert wird. Am selben Tag, an dem der Einreichungseintrag vorgenommen wird, muss der Grundbuchführer dies dem Notar elektronisch bestätigen oder aber eine Verweigerung mitteilen, sollte die Einreichung nicht vorgenommen werden können. Wie geschildert ist erkennbar, dass mit dem neuen spanischen System der Einreichung von notariell errichteter Urkunden ein hohes Maß an Sicherheit erreicht wurde.

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