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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 68 read different abgeschlossen werden und betrifft sowohl Neubauten, als auch Umbaumaß- nahmen, die den Charakter eines Gebäudes wesentlich beeinflussen. Die für die korrekte Bauausführung Verantwortlichen umfassen den Bauträ- ger, die Planer/Architekten, Bauunternehmer und Bauleiter, Lieferanten und Kontrollorgane. Zumindest der Bauträger hat in Form der Dezenalversicherung die Nachhaftung sicherzustellen. Der übrige Personenkreis kann im Verhältnis zur jeweiligen Beteiligung gesamtschuldnerisch mitbelangt werden, aber die Haftung gegebenenfalls anderweitig absichern. Umfang der Haftung und Fristen: ► ► Eine 1-jährige Nachhaftung gilt für den Bauunternehmer insbesondere hinsichtlich potenzieller Verarbeitungsmängel; ► ► Eine 3-jährige Nachhaftung gilt für Defekte und Schäden an baulichen Elementen und Installationen, welche die Bewohnbarkeit beeinträchtigen oder in Frage stellen. ► ► Die 10-jährige Nachhaftung erstreckt sich auf Defekte und Schäden an Fundamenten, Stützen, tragenden Elementen, Zwischendecken sowie weiteren Gebäudebestandteilen, welche die Nutzung und Sicherheit des Objekts gefährden könnten. Die jeweiligen Ansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren geltend zu machen. Nicht versichert werden Schäden aufgrund von Maßnahmen, die nach der Bauabnahme erfolgt sind (z.B. Umbauten). Ebenfalls ausgeschlossen werden Schäden infolge falscher Nutzung, mangelhafter Instandhaltung, Feuer oder Explosionen (sofern nicht ursächlich auf versicherte Mängel und Schäden zurückzuführen), höhere Gewalt, Handlungen Dritter und Terrorismus. Das Gesetz schreibt vor, dass urkundliche Neubauerklärungen nur nach Vor- lage eines Belegs über die erwähnte Versicherung im Grundbuch eingetragen werden, und dass auch im Handelsregister kein Abschluss des entsprechenden Eintrags bzw. die Liquidierung der Gesellschaft eines Bauträgers möglich ist,

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