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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 70 read different h) Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder des Geschädigten selbst. i) Unfälle, die auf Teile des Baus zurückzuführen sind, über die Vorbehalte bestehen, die im Abnahmeprotokoll festgehalten sind, sofern diese Vorbehalte nicht ausgeräumt wurden und die Behebung der entsprechenden Mängel nicht in einem neuen, von den Unterzeichnern des Abnahmeprotokolls unterschrie- benen Protokoll festgehalten ist. Infolgedessen und gemäß der Gesetzgebung wie auch der Rechtsprechung sind Schäden durch Mängel ausgeschlossen, die die strukturelle Sicherheit und Stabilität des Gebäudes nicht beeinträchtigen, wie zum Beispiel Feuchte oder exzessiver Lärm aufgrund des Fehlens von Schallisolierung, Asfaltabdeckungen und andere Arten von Wasserabdichtung. Nicht einmal Sprünge und Risse in den Wänden sind abgedeckt, wenn diese auf die normale Verformung der Balken zurückzuführen sind und die mechanische Widerstandsfähigkeit und Stabilität des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Aus der Rechtsprechung geht überdies hervor, dass die Dezenalversicherung auch die Schäden aufgrund fehlender Instandhaltung des Gebäudes nicht abdeckt. Darüber hinaus steht die Versicherung einzig und allein für materielle Schä- den ein, die am Gebäude verursacht wurden, und nicht für andere Arten von Schäden, d.h. wenn die Mängel mit strukturellen Auswirkungen Personenscha- den verursachen, oder Schäden am Mobiliar im Gebäude, oder immaterielle Schäden für Eigentümer, die einen Teil des Wohnobjekts oder das gesamte nicht nutzen können, oder Schäden an Nachbargebäude, so sind diese von der Dezenalversicherung nicht gedeckt. Wenn zum Beispiel eine Person ein Wohnobjekt erworben hat, um durch Vermietung wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, das Objekt jedoch unbe- wohnbar wäre oder gravierende Feuchte aufweisen würde und infolgedessen nicht vermietbar wäre, so könnte der Eigentümer keine Forderung an die Dezenalversicherung aufgrund von Verdienstentgang stellen, d.h. aufgrund des wirtschaftlichen Verlustes (keine Mieteinnahmen) infolge der Unmöglichkeit der Vermietung.

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