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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 6.9.1 Vorkaufsrecht des Mieters

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 73 Rechtliche Prüfung / Vertragsbedingungen Diese Art des Schutzes ist unbedingt zu empfehlen, wenn es sich um größere Trägermaßnahmen handelt, die zwangsläufig einer längeren Vorbereitungs- und Entwicklungszeit bedürfen. 6.9.1 Vorkaufsrecht des Mieters Ley 29/1994 de 24 noviembre de arrendamientos urbanos (spanisches Gesetz über städtische Vermietung) räumt dem Mieter einer Wohnung ein umfang- reiches Ankaufs- und Vorkaufsrecht ein. Soll eine vermietete Wohnung verkauft werden, hat der Verkäufer und Eigen- tümer dem Mieter in beweiskräftiger Form die Verkaufsentscheidung mitzutei- len. Diese Mitteilung muss alle wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Verkaufes (insbesondere des Kaufpreises) enthalten. Der Mieter kann dann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung sein Ankaufsrecht ausüben. Ist dem Mieter die Verkaufsabsicht in falscher Form mitgeteilt worden und der Vermieter verkauft, hat der Mieter im Nachhinein ein Vorkaufsrecht zu den gleichen Konditionen, wie sie in der Escritura niedergeschrieben stehen. Sollte also in der Escritura eventuell ein niedrigerer Wert als der tatsächliche Kaufpreis angegeben sein, kann der Mieter bis zu 30 Tage, nachdem er von diesem Verkauf und dem Preis Kenntnis erlangt hat, sein Vorkaufsrecht zu diesem Escriturawert ausüben. Der mit dem anderen Käufer geschlossene Vertrag wird aufgelöst. Ist das Kaufobjekt nicht vermietet, muss der Verkäufer dies ausdrücklich in der Escritura versichern. Eventuelle falsche Versicherungen werden strafrechtlich verfolgt. Ein vertraglicher Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist nur dann möglich, wenn der Mietvertrag für eine Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden ist. Das angesprochene Vorkaufsrecht besteht auch bei Mietverträgen, die nicht zu Wohnzwecken bestimmte Räumen betreffen. Bei größeren

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