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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 6.12 Optionsrecht

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 76 read different Es ist praktisch ausgeschlossen, ein Grundstück von zwei Banken beleihen zu lassen. Dies hängt insbesondere mit den schwierigen gesetzlichen Vorschriften zusammen, die bei einer Verwertung des beliehenen Grundbesitzes durch zwei Gläubiger entstehen. Dass die Beleihungen in Deutschland durch z. B. eine Hypothekenbank und dann nachrangig durch eine Geschäftsbank vorgenommen werden, gibt es in Spanien nur in Ausnahmefällen. Abgesehen von vorrangigen Belastungen des Staates wegen evtl. Steuer- schulden werden die übrigen Hypotheken bei Versteigerungen gemäß ihrem Rang befriedigt. Reicht der Versteigerungserlös nicht zur Befriedigung aller Hypotheken aus, werden die restlichen gestrichen. Bei der Bestellung einer Hypothek wird eine Vertragssteuer von 1,0 % fällig. 6.12 Optionsrecht Nach Art. 14 R.H. kann man im Eigentumsregister ein Ankaufsrecht für ein Grundstück begründen und absichern. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man ebenfalls eine Absicherung für evtl. Beitreibungsmaß- nahmen gegen den derzeitigen Eigentümer: ► ► Klare Vereinbarungen der Vertragsparteien in einer Escritura ► ► Festsetzung des Kaufpreises ► ► Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Option auszuüben ist, längstens jedoch vier Jahre, bei Mietverträgen mit Optionsrecht während der Dauer des Mietvertrages ► ► Zahlung der Steuer nach dem ITP. Bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Optionspreises, nicht des vereinbarten Kaufpreises ► ► Eintragung ins Eigentumsregister

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