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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 6.13 Sonstiges

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 77 Rechtliche Prüfung / Vertragsbedingungen ► ► Pfändungen gegen den Optionsgeber, soweit sie nach Eintragung der Option ins Eigentumsregister erfolgen, werden nach Ausübung des Optionsrechtes ohne Gegenleistung ersatzlos gestrichen. ► ► Seit dem 01.01.2008 (Ley 4/2008 – rückwirkend in Kraft getreten) ist die Veräußerung von Optionsverträgen durch Privatpersonen in voller Höhe mit Grunderwerbsteuer (ITP) belastet. Beispiel: Eine Privatperson erwirbt von einem Bauträger für eine im Bau befindliche Immobilie eine Option über einen Wert von 100.000,00 €. Nach sechs Monaten veräußert sie den Optionsvertrag zum Preis von 150.000,00 €. Der Betrag von 150.000,00 € unterliegt, neben der Einkommensteuer, auch der Grunderwerbsteuer. Wenn der neue Optionsnehmer dann die erworbene Option durch den Kauf der Immobilie ausübt, wird nochmals die Grunderwerbsteuer fällig. Es handelt sich um zwei Rechtsgeschäfte. 6.13 Sonstiges Ein weiterer wesentlicher Prüfungspunkt beim Prozess der „Sorgfältigen Prü- fung“ ist die baurechtliche und die technische Situation. Da diese Prüfung auf Mallorca besondere Wichtigkeit hat, widmen wir ihr eine eigene Betrach- tung. Gemeinsam mit einem Architekten (oder in komplexeren Fällen mit einem Team von Architekten) überprüfen wir mit unseren Rechtsanwälten und erfahrenen Sachbearbeitern das gesamte baurechtliche Szenario. Diese Überprüfung und unsere Vorgehensweise stellen wir unter den beiden fol- genden Gliederungspunkten dar.

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