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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.2 Allgemeines

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 82 read different ► ► Grundsteuerbescheid (aus dem z.B. auch die Katasterreferenz hervorgeht) und der entsprechende Zahlungsnachweis ► ► Bei Wohngebäuden die “Cédula de Habitabilidad” (Bewohnbarkeitsbescheinigung) – diese hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und es gibt 3 verschiedene Verfahren zur Ausstellung: der Erstbezug, die Erneuerung und wegen Nichtvorhandenseins z.B. bei älteren Gebäuden ► ► Für Nichtwohngebäude sind die entsprechenden Betriebserlaubnisse vorzulegen • Bescheinigung über den Elektroanschluss • Bescheinigung über den Wasseranschluss • Bescheinigung über den Gasanschluss (sofern vorhanden) • Bescheinigung über den Kanalanschluss ► ► Das sogenannte “Libro de Edificio” (Gebäudebuch), dies beinhaltet unter anderem: • Benutzungs- und Instandhaltungsanweisungen • Installationspläne (Elektroinstallationen, Warm- und Kalt- wasserinstallationen, Heizung, Lüftung und Klimatisierung sowie Gasinstallationen. 7.2 Allgemeines Um die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung nicht zuletzt im Hinblick auf die baurechtliche Situation eine Immobilie einschätzen zu können, hier ein paar grundsätzliche Erläuterungen vorab:

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