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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.2.1 Grundbuch

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 83 Baurechtliche Prüfung 7.2.1 Grundbuch Anders als z.B. in Deutschland werden Grundbuch und Kataster in Spanien von zwei voneinander unabhängigen Institutionen geführt. Im Grundbuch selbst gibt es keine Planunterlagen, alle Daten sind in Textform vorhanden. Das macht es unter Umständen nicht einfach, die genaue Lage, Größe und die Begrenzungen einer Immobilie zu überprüfen. Umso mehr, als neben Eigentümer und Lasten nicht nur das Grundstück, sondern auch sämtliche baulichen Anlagen genau beschrieben werden, letztere vor allem in Hinblick auf die vorhanden Flächen und Nutzungen. Die Beschreibungen sind je nach Komplexität der Liegenschaft zuweilen sehr umfangreich. Die zur eindeutigen Zuordnung benutzten Grundbuchdaten “libro, tomo, hoja y nº de finca” (Buch, Band, Blatt und die Nummer des Anwesens) an sich haben keinen unmittelbaren Bezug zu den Katasterdaten. Glücklicherweise werden seit geraumer Zeit die Katasterreferenzen mit in die Grundbuchdaten aufge- nommen. Das erleichtert die Identifizierung der Immobilien und ermöglicht die Verknüpfung der Grundbuchdaten mit Planunterlagen.

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