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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.3 Voraussetzungen

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 89 Baurechtliche Prüfung ► ► den jeweiligen Bebauungsplänen ► ► einem Katalog denkmalgeschützter Zonen und Gebäude ► ► und einem Verzeichnis von Gebieten in denen Handlungsbedarf besteht bzw. Eingriffe in die vorhanden Strukturen vorgesehen sind Sollte kein “Generalplan” bestehen, gibt es in der Regel sogenannte Ersatzvor- schriften. Gerade kleinere Gemeinden haben nicht das Potenzial, eigenständig Bauordnungen und Bebauungspläne zu erstellen. Die Unterschiede zwischen den Bauordnungen der verschiedenen Gemeinden beschränken sich nicht nur auf die städtebaulichen Eckdaten, sondern erstre- cken sich auch auf die Definitionen wie z. B. die der Geschosse und deren Höhenlagen, die Art und Weise der Anrechnung von verschiedenen Gebäu- deelementen auf die Bebaubarkeit und die Anforderungen der Anpassung an die topografischen Verhältnisse des Geländes. 7.3 Voraussetzungen 7.3.1 Unterlagen Außer den im vorherigen Kapitel aufgeführten Unterlagen ist das Folgende Voraussetzung für eine baurechtliche Prüfung: ► ► Grundbuchauszug oder notarielle Urkunde, aus der die Grundbuchdaten hervorgehen ► ► Auszug aus dem Kataster ► ► Lageplan ► ► Pläne der vorhandenen baulichen Anlagen

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