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Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 80 read different sie gemäß der Bestimmungen und mit den entsprechenden Genehmigungen der Bezirksverwaltung Küsten der Balearen (Demarcación de Costas de Bale- ares), der Umweltbehörde (Consellería de Medio Ambiente) sowie der für die Küstenbereiche zuständigen Abteilung des Inselrates (Departamento de Litoral del Consell Insular) ausgeführt worden ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob sich die Immobilie in einer geschützten Küstenzone befindet. Auf der anderen Seite ist auch zu untersuchen, ob die im Verkauf befindliche Immobilie im Erweiterungsbereich von Verkehrswegen oder im Flussbett bzw. Einflussbereich von Wasserläufen liegt. Jedweder Käufer einer Immobilie muss sich darüber im Klaren sein, dass die Übereignung eines jeden Anwesens keine Änderungen der eventuellen recht- lichen Ansprüche aufgrund bau- und planungsrechtlicher Bestimmungen, durch Verordnungen und / oder anderer Gesetze zur Folge hat. Das heißt, dass der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten die des Voreigentümers übernimmt und somit die gleichen der erworbenen Immobilie inhärenten Verpflichtungen zu erfüllen hat. Für den Fall dass sich ein bau- oder planungsrechtliches Verfahren im Gang befinden sollte (wie z.B. Ausgleichs-, Beteiligungs- oder Enteignungsverfahren), das Auswirkungen auf die Immobilie hat, ist dieses Instrument zu analysieren und der Anteil des Anwesens daran festzustellen, sowie die Beteiligung an den bestimmenden Organen, die Einflüsse auf die Entwicklung des Grundstücks haben, sowie die Vorraussetzungen, Verpflichtungen und Zeiträume des Ver- fahrens. Sollte das Objekt Gegenstand eines der genannten Verfahren oder eines Teils desselben sein, wäre zu prüfen, ob städtebauliche Abgaben oder spezielle Beiträge zu zahlen sind, und ob diese bereits vom Voreigentümer ausgeglichen wurden, und wenn, in welcher Höhe, um festzustellen, welche Zahlungen noch zu leisten sind und welche Forderungen künftig noch auf den Käufer zukommen. In diesem Zusammenhang muss nicht zuletzt, z.B. mit Hilfe eines aktuellen Grundbuchauszuges der Immobilie, geprüft werden, ob im “Registro de la propiedad” (Grundbuch) womöglich schon etwaige städtebauliche Lasten

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