Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca - 7.3.2 Besichtigung

Vermeidung von Risiken beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Seite 90 read different In vielen Fällen empfiehlt sich ► ► Ein Auszug aus der Bauakte ► ► Eine Bescheinigung über die Bebaubarkeit (“Cédula urbanística”) 7.3.2 Besichtigung Eine Besichtigung des Objektes ist in jedem Fall angeraten. Ein Prüfung nach Aktenlage ist möglich, lässt aber keine Aussage über die Einhaltung spezieller in der jeweiligen Bauordnung definierter Anforderungen an die einzelnen Gebäudeelemente zu. So bleiben oft wesentliche Fragen ungeklärt. 7.3.3 Behördengänge Bei unbebauten Grundstücken sollte die Ausstellung einer sogenannten “Cédula urbanística” beantragt werden, aus der eine mögliche bauliche Nut- zung und deren Umfang hervorgeht. Die städtebaulichen Parameter sind zwar auch in den Bebauungsplänen ange- geben, die Bestandteil der jeweiligen Bauordnung sind, hier sind aber keine möglichen Aussetzungen von Baugenehmigungen oder Ähnliches ersichtlich. Bei vorhandenen Gebäuden empfiehlt sich neben der Besichtigung die Ein- sichtnahme in die Bauakte. Bei vorhandenen Gebäuden und der Absicht, Erweiterungsmaßnahmen durch- zuführen, sollte sowohl Einsicht in die vorhandene Bauakte vorgenommen werden als auch die “Cédula urbanística” beantragt werden. In manchen Gebieten gibt es außerdem Einschränkungen bzgl. der äußeren Gestaltung der Gebäude.

Seitenübersicht